Allgemeine Informationen
Schulkindergärten sind schulvorbereitende Einrichtungen. Kinder, deren sonderpädagogischer Förderbedarf im Rahmen eines Regelkindergartens nicht gedeckt werden kann, finden im Schulkindergarten individuelle Förderung in Gruppen von 6-12 (max. 15) Kindern (je nach Form des Schulkindergartens).
Schulkindergärten unterstützen die Kinder in der Entwicklung eines selbstbestimmten Lebens und bereiten sie auf den Schulbesuch vor. Dazu arbeiten die Pädagog*innen eng mit den Eltern, den Schulen, den Kindergärten und den Beratungsstellen zusammen.
Kinder können ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (Kinder mit körperlicher Behinderung auf Antrag der Eltern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr) aufgenommen werden. Der Besuch endet mit Beginn der Schulbesuchspflicht, d.h. der Einschulung. Eine Verlängerung der Schulkindergartenzeit ist nicht vorgesehen und wird nur in Ausnahmefällen durch das Staatliche Schulamt gestattet.
Voraussetzungen und Abläufe
- Elternwunsch
- Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Grundlage sonderpädagogischer Diagnostik. Es wird ein Aufnahmegutachten durch im Schulkindergarten arbeitende Sonderpädagog*innen erstellt.
- Die Schulverwaltung prüft auf Grundlage des Gutachtens, ob und in welchem Bereich und Umfang ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, und empfiehlt bei Notwendigkeit die Aufnahme in einen bestimmten Schulkindergarten.
- Bei Schulkindergärten für Körperbehinderte und Geistigbehinderte muss die Eingliederungshilfe als Kostenträger hinzugezogen werden. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Finanzierung erfüllt sind. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag bei der Eingliederungshilfe (in Freiburg beim Amt für Soziales und Senioren) stellen.
- Je nach Wohnort wird ein Fahrdienst angeboten, der die Kinder morgens abholt und nachmittags nach Hause bringt.
- Die Betreuung ist (mit Ausnahme des Mittagessens) für die Erziehungsberechtigten kostenfrei.
- Schulkindergärten gibt es nicht flächendeckend, und es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Schulkindergartenplatz.
Ab- und Anschlüsse
Anschlüsse
- Grundschule
- Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum