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Kinderkrippe

Allgemeine Informationen

Betreuungsplätze für Kinder im Krippenalter werden in Freiburg von vielen verschiedenen Einrichtungen angeboten. Es gibt städtische und freie Träger, das Studierendenwerk und einige Weitere. Eine Liste aller Institutionen findet sich auf der Internetseite der Stadt Freiburg.

Gut zu wissen

  • Die Zentrale Informations-, Beratungs- und Vormerkstelle (IBV) der Stadt Freiburg informiert u. a. über freie Plätze und beantwortet Fragen zum Rechtsanspruch auf U3 und Ü3-Plätze. Die IBV Kinderbetreuung befindet sich am Fahnenbergplatz 4 und hat die Telefonnummer: 0761 / 201-8408. Auch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ist die IBV Kinderbetreuung zu erreichen.
  • Seit 2014 müssen Eltern ihre Kinder für den gewünschten Krippen- oder Kitaplatz vormerken lassen. Mehr Infos findest Du auf den Seiten der Stadt Freiburg.
  • Je nach Einrichtung und Entwicklungsstand des Kindes, können die Eltern zwischen Vormittags-, Nachmittags- und Ganztagesplätzen wählen. Die Anmeldung sollte sehr frühzeitig erfolgen. Informationen zu den Kosten, Betreuungszeiten und weitere Regelungen können bei der Leitung der jeweiligen Einrichtung erfragt werden. Auch die Anmeldung erfolgt nach einem persönlichen Gespräch direkt über die Institution.
  • Eltern sollten vor Beginn der regulären Betreuung eine etwa zweiwöchige Eingewöhnungsphase einplanen, in der sich ihr Kind an die neue Umgebung und die Betreuungspersonen gewöhnen kann.
  • Besonders im frühkindlichen Bereich sind die Betreuungsplätze in Freiburg sehr stark ausgelastet, daher sollte eine Anmeldung/Vormerkung frühzeitig erfolgen.
  • Das Netzwerk „Frühe Hilfen“ unterstützt bei Problemen. Das Programm Elfa der VHS und weiterer Institutionen bietet informative Veranstaltungen für Eltern an. Programme erhältst Du erhalten Sie im Internet oder über die VHS.
  • Über das Bildungs- und Teilhabepaket für ALG2-Empfänger*innen und Wohngeldberechtigte können auch Kosten zum Beispiel für Mittagessen oder Ausflüge bezuschusst werden.
  • Die Plätze sind kostenpflichtig.

Ab- und Anschlüsse

Anschlüsse

  • Betreuung durch Tageseltern, auch ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten
  • Kita (im Regelfall ab frühestens 2 Jahren)

Weiterführende Links

  • Informationsseite der Stadt Freiburg
  • Suche nach Kindertageseinrichtungen in Freiburg
  • Informationsseite zu Formen der Kindertagesbetreuung
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Tagespflege

Allgemeine Informationen

Ein Kind kann von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater in deren eigenem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreut werden. Eine solche Betreuung durch eine Tagespflegeperson ist bis zum dritten Lebensjahr beziehungsweise ergänzend zur Kita und Schule möglich. Die Vermittlung kann über den Tagesmütterverein oder das Jugendamt erfolgen.

In der Vermittlungssprechstunde werden die Daten des Kindes, die gewünschten Betreuungszeiten, der Stadtteil, die Sprache und weitere wichtige Informationen festgehalten. Die Eltern werden über die Inhalte des Betreuungsvertrages, über die Versicherungen und die Kosten der Kinderbetreuung informiert und erhalten bis zu drei Adressen möglicher Tagespflegepersonen.

Organisatorisches

Die Tageseltern werden von Ihnen selber kontaktiert. Wenn beide Seiten sich eine Betreuung vorstellen können, wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. In dem Vertrag werden die wesentlichen Regelungen zu den Betreuungszeiten, den Kosten, Urlaub und Krankheit etc. festgehalten. Der Tagesmütterverein bietet Beratung zum Vertragsabschluss an. Vor Beginn der regulären Betreuung sollten Eltern eine etwa zwei- bis vierwöchige Eingewöhnungszeit einplanen, während der ein Elternteil anwesend ist.

Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert die Betreuungssuche ebenso wie eine gewisse Flexibilität zum Beispiel hinsichtlich des Stadtteils. Bereits vier bis fünf Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn sollte die Beratung angefragt werden.

Ab- und Anschlüsse

Anschlüsse

  • Betreuung durch Tageseltern, ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten
  • Frühkindliche Betreuungseinrichtungen
  • Kita (im Regelfall ab frühestens 2 Jahren)

Weiterführende Links

  • Amt für Kinder, Jugend und Familie
  • TagesmütterVerein Freiburg e.V.
  • Informationsseite der Stadt Freiburg
  • Informationsseite zu Formen der Kindertagesbetreuung
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Kita/Kindergarten

Allgemeine Informationen

Bei der Wahl eines Betreuungsplatzes können sich Eltern ganz nach ihren Wünschen zum Beispiel an der Lage, dem Konzept, der Trägerschaft oder den Betreuungszeiten der Kindertagesstätte orientieren. Mindestens ein Jahr vor der gewünschten Aufnahme sollte die Anmeldung stattfinden, das entsprechende Gespräch führt die Leitung der Einrichtung.

Seit 2014 müssen Eltern ihren Krippen- oder Kitaplatz zentral vormerken lassen. Weitere Infos findest Du auf den Seiten der Stadt Freiburg.

Nach der Anmeldung kann ein Antrag auf Kostenübernahme der Elternbeiträge und gegebenenfalls der Kosten für das Mittagessen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie beantragt werden. Für die ersten Wochen in der Kindertagesstätte sollten Eltern eine Eingewöhnungszeit einplanen, in der sie ihr Kind begleiten. Wie lange diese ist, hängt von der jeweiligen Kindertagesstätte und von dem eigenen Kind ab.

Gut zu wissen

Die Zentrale Informations-, Beratungs- und Vormerkstelle (IBV) der Stadt Freiburg informiert u. a. über freie Plätze und beantwortet Fragen zum Rechtsanspruch auf U3 und Ü3-Plätze. Die IBV Kinderbetreuung befindet sich am Fahnenbergplatz 4 und hat die Telefonnummer: 0761 / 201-8408. Sie ist auch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen.

  • Je nach Trägerschaft und Ausrichtung der Kindertagesstätte können die Kosten über denen der städtischen Einrichtungen liegen. Außerdem kann Elternarbeit wie Putzen oder Kochen im Konzept verankert sein.
  • Das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen unterstützt bei Problemen. Das Programm Elfa der VHS und weiterer Institutionen bietet informative Veranstaltungen für Eltern an. Programme erhalten Sie im Internet oder über die VHS.
  • Über das Bildungs- und Teilhabepaket für ALG2-Empfänger*innen und Wohngeldberechtigte können auch Kosten zum Beispiel für Ausflüge bezuschusst werden.

Ab- und Anschlüsse

Anschlüsse

  • Öffentliche Grundschule
  • Grundschule in freier Trägerschaft
  • Grundschulförderklasse
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links

  • Informationsseite der Stadt Freiburg
  • Suche nach Kindertageseinrichtungen in Freiburg
  • Informationsseite zu Formen der Kindertagesbetreuung
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Kita in freier Trägerschaft

Allgemeine Informationen

Bei der Wahl eines Betreuungsplatzes können sich Eltern ganz nach ihren Wünschen zum Beispiel an der Lage, dem Konzept, der Trägerschaft oder den Betreuungszeiten der Kindertagesstätte orientieren. Mindestens ein Jahr vor der gewünschten Aufnahme sollte die Anmeldung stattfinden, das entsprechende Gespräch führt die Leitung der Einrichtung.

Seit 2014 müssen Eltern ihren Krippen- oder Kitaplatz zentral vormerken lassen. Weitere Infos findest Du auf den Seiten der Stadt Freiburg.

Nach der Anmeldung kann ein Antrag auf Kostenübernahme der Elternbeiträge und gegebenenfalls der Mittagessenskosten beim Amt für Kinder, Jugend und Familie beantragt werden. Für die ersten Wochen in der Kindertagesstätte sollten Eltern eine Eingewöhnungszeit einplanen, in der sie ihr Kind begleiten. Wie lang diese ist, hängt von der jeweiligen Kindertagesstätte ab.

Gut zu wissen

Die Zentrale Informations-, Beratungs- und Vormerkstelle (IBV) der Stadt Freiburg informiert u. a. über freie Plätze und beantwortet Fragen zum Rechtsanspruch auf U3 und Ü3-Plätze. Die IBV Kinderbetreuung befindet sich am Europaplatz 1 und hat die Telefonnummer: 0761 / 201-8408. Sie ist auch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen.

  • Je nach Trägerschaft und Ausrichtung der Kindertagesstätte können die Kosten über denen der städtischen Einrichtungen liegen. Außerdem kann Elternarbeit wie Putzen oder Kochen im Konzept verankert sein.
  • Das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen unterstützt bei Problemen. Das Programm Elfa der VHS und weiterer Institutionen bietet informative Veranstaltungen für Eltern an. Programme erhältst Du im Internet oder über die VHS.
  • Über das Bildungs- und Teilhabepaket für ALG2-Empfänger*innen und Wohngeldberechtigte können auch Kosten zum Beispiel für Ausflüge bezuschusst werden.

Ab- und Anschlüsse

Anschlüsse

  • Öffentliche Grundschule
  • Grundschule in freier Trägerschaft
  • Grundschulförderklasse
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links

  • Informationsseite der Stadt Freiburg
  • Suche nach Kindertageseinrichtungen in Freiburg
  • Informationsseite zu Formen der Kindertagesbetreuung
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Schulkindergarten

Allgemeine Informationen

Schulkindergärten sind schulvorbereitende Einrichtungen. Kinder, deren sonderpädagogischer Förderbedarf im Rahmen eines Regelkindergartens nicht gedeckt werden kann, finden im Schulkindergarten individuelle Förderung in Gruppen von 6-12 (max. 15) Kindern (je nach Form des Schulkindergartens).

Schulkindergärten unterstützen die Kinder in der Entwicklung eines selbstbestimmten Lebens und bereiten sie auf den Schulbesuch vor. Dazu arbeiten die Pädagog*innen eng mit den Eltern, den Schulen, den Kindergärten und den Beratungsstellen zusammen.

Kinder können ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (Kinder mit körperlicher Behinderung auf Antrag der Eltern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr) aufgenommen werden. Der Besuch endet mit Beginn der Schulbesuchspflicht, d.h. der Einschulung. Eine Verlängerung der Schulkindergartenzeit ist nicht vorgesehen und wird nur in Ausnahmefällen durch das Staatliche Schulamt gestattet.

Voraussetzungen und Abläufe

  • Elternwunsch
  • Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Grundlage sonderpädagogischer Diagnostik. Es wird ein Aufnahmegutachten durch im Schulkindergarten arbeitende Sonderpädagog*innen erstellt.
  • Die Schulverwaltung prüft auf Grundlage des Gutachtens, ob und in welchem Bereich und Umfang ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, und empfiehlt bei Notwendigkeit die Aufnahme in einen bestimmten Schulkindergarten.
  • Bei Schulkindergärten für Körperbehinderte und Geistigbehinderte muss die Eingliederungshilfe als Kostenträger hinzugezogen werden. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Finanzierung erfüllt sind. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag bei der Eingliederungshilfe (in Freiburg beim Amt für Soziales und Senioren) stellen.
  • Je nach Wohnort wird ein Fahrdienst angeboten, der die Kinder morgens abholt und nachmittags nach Hause bringt.
  • Die Betreuung ist (mit Ausnahme des Mittagessens) für die Erziehungsberechtigten kostenfrei.
  • Schulkindergärten gibt es nicht flächendeckend, und es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Schulkindergartenplatz.

Ab- und Anschlüsse

Anschlüsse

  • Grundschule
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links

  • Informationsseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
  • Elternberatung durch das Kinderfördernetz P.R.I.S.M.A. des Caritasverbandes
  • Informationsseite zu Formen der Kindertagesbetreuung
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

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