Allgemeine Informationen

Ein Kind kann von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater in deren eigenem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreut werden. Eine solche Betreuung durch eine Tagespflegeperson ist bis zum dritten Lebensjahr beziehungsweise ergänzend zur Kita und Schule möglich. Die Vermittlung kann über den Tagesmütterverein oder das Jugendamt erfolgen.

In der Vermittlungssprechstunde werden die Daten des Kindes, die gewünschten Betreuungszeiten, der Stadtteil, die Sprache und weitere wichtige Informationen festgehalten. Die Eltern werden über die Inhalte des Betreuungsvertrages, über die Versicherungen und die Kosten der Kinderbetreuung informiert und erhalten bis zu drei Adressen möglicher Tagespflegepersonen.

Organisatorisches

Die Tageseltern werden von Ihnen selber kontaktiert. Wenn beide Seiten sich eine Betreuung vorstellen können, wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. In dem Vertrag werden die wesentlichen Regelungen zu den Betreuungszeiten, den Kosten, Urlaub und Krankheit etc. festgehalten. Der Tagesmütterverein bietet Beratung zum Vertragsabschluss an. Vor Beginn der regulären Betreuung sollten Eltern eine etwa zwei- bis vierwöchige Eingewöhnungszeit einplanen, während der ein Elternteil anwesend ist.

Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert die Betreuungssuche ebenso wie eine gewisse Flexibilität zum Beispiel hinsichtlich des Stadtteils. Bereits vier bis fünf Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn sollte die Beratung angefragt werden.

Ab- und Anschlüsse

Anschlüsse

  • Betreuung durch Tageseltern, ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten
  • Frühkindliche Betreuungseinrichtungen
  • Kita (im Regelfall ab frühestens 2 Jahren)

Weiterführende Links