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Grundschulförderklasse

Allgemeine Informationen

Die Grundschulförderklasse (GFK) hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird.

Die GFK überbrückt damit die inhaltlich unterschiedlichen Konzepte der Kita und der Schule und vermittelt spielerisch sachbezogene Lerninhalte. Die GFK werden an den Grundschulen geführt.

Die Zurückstellung kann durch einen formlosen Antrag der Eltern an die Grundschule geprüft werden. Die Schule entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Gesundheitsamtes über die Zurückstellung des Kindes. Ein Antrag auf Zurückstellung kann auch während der Schulzeit bis zum Halbjahr des 1. Schuljahres gestellt werden.

Gut zu wissen

  • Es werden zwischen 15 bis 20 Schüler*innen in einer Klasse aufgenommen. Der Unterricht findet in enger Kooperation zu einer regulären Grundschule statt. Ein frühzeitiger Wechsel des Kindes von der GFK in die Grundschule wird angestrebt.
  • Für Kinder mit gesondertem Sprachförderbedarf werden entsprechende Maßnahmen angeboten.
  • Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs der Besuch einer Sonderschule angebracht erscheint, werden nicht aufgenommen.
  • Für weitere Anfragen zum Aufnahmeverfahren stehen die Grundschulen, die GFK anbieten, zur Verfügung.
  • Ein Antrag auf Zurückstellung sollte nach Möglichkeit direkt bei der Schulanmeldung erfolgen. Die Prüfung dauert zwischen 4-6 Wochen.

Ab- und Anschlüsse

Anschluss

  • Grundschule
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links

  • Informationen des Schulamts Freiburg
  • Informationsseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Schulen

  • Albert Schweitzer Schule
  • Adolf-Reichwein-Bildungshaus
  • Reinhold-Schneider-Schule
  • Tullaschule

Grundschule

Allgemeine Informationen

Jedes Kind besucht die Grundschule, in deren Bezirk es wohnt. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. In solchen Fällen ist ein Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Ein entsprechender Antrag muss bei der abgebenden Grundschule gestellt werden. Abgebende und aufnehmende Grundschulen nehmen Stellung zum Antrag und leiten ihn zur Entscheidung an das Staatliche Schulamt weiter.

Im Regelfall werden die Eltern des einzuschulenden Kindes im Herbst vor der beginnenden Schulpflicht angeschrieben und zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die zuständige Schulleitung. Diese zieht für die Entscheidung Eltern, Erzieher*innen und gegebenfalls das Gesundheitsamt zu Rate.

Gut zu wissen

  • Die Anmeldung zur Grundschule erfolgt in der Regel an ein bis zwei Tagen im Dezember des Vorjahres. Die Anmeldung an der nach Wohnort zugewiesenen öffentlichen Grundschule muss auch dann erfolgen, wenn sich die Eltern für eine Schule in freier Trägerschaft entscheiden. Anträge zur Übernahme der Kosten für Mittagessen und/oder Schulkindbetreuung (Hort) können ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Anmeldeunterlagen eingereicht werden.
  • Die meisten Schulen bieten eine Nachmittagsbetreuung (Hort) an, die an die Schule angegliedert oder extern organisiert ist.  Bei Bedarf sollte eine frühzeitige Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgen. In den kommenden Jahren wird die Schulkindbetreuung intensiv ausgebaut.
  • Der Unterricht an einer Grundschule erfolgt nach den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg. Diese legen u.a. Lernziele, zu erwerbende Kompetenzen und Lehr-Lern-Strategien für einzelne Fächer fest.

Ab- und Anschlüsse

Die Grundschule wird mit einem Zeugnis abgeschlossen, das zur Aufnahme in eine weiterführende Schulform berechtigt. Mit der Halbjahresinformation in der vierten Klasse erhalten die Eltern eine Schulempfehlung. Dieser Empfehlung geht ein intensives Gespräch der Klassenleitung mit den Eltern voraus. Seit dem Schuljahr 2024/25 wird zudem die Kompetenzmessung „Kompass 4“ verpflichtend durchgeführt. Mit Kompass 4 werden der Leistungsstand in Deutsch und Mathematik in der Klassenstufe 4 sowie überfachliche Kompetenzen erfasst. Ziel ist es, die Beratung beim Übergang zu stärken und Lehrkräfte bei ihrer Empfehlung sowie Eltern/Erziehungsberechtigte bei ihrer Entscheidung für die weiterführende Schulart zu unterstützen.

Unabhängig von der Grundschulempfehlung wählen die Eltern die gewünschte weiterführende Schule frei aus. Auf Wunsch kann eine Beratungslehrkraft hinzugezogen werden, die gegebenenfalls auch Tests durchführt.

Zur Anmeldung an die weiterführende Schule wird die Geburtsurkunde, die Grundschulempfehlung und ggf. ein Foto des Kindes mitgebracht sowie die Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch.

Anschlüsse

  • Werkrealschule
  • Realschule
  • Gesamtschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium
  • Ersatz- und Ergänzungsschule
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links

  • Grundschulen in Freiburg
  • Liste der Schülerhorte in Freiburg
  • Informationen des Schulamts Freiburg
  • Informationsseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
  • Informationen zu “Kompass 4”
  • Bildungsplan der Grundschule
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Grundschule in freier Trägerschaft

Allgemeine Informationen

Freie und private Schulen unterscheiden sich von öffentlichen Schulen oftmals dadurch, dass sie eine bestimmte Weltanschauung zum Ausdruck bringen oder eine eigene pädagogische Idee verwirklichen wollen.

Der Schulbetrieb wird frei nach pädagogischem, philosophischem oder sonstigem Leitbild des Trägers gestaltet. Oftmals werden die Akzente anders gesetzt als in vergleichbaren öffentlichen Schulen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Schulen in der Trägerschaft von Kirchen, kirchlichen Orden, Stiftungen, Gesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen.

Die Schulen bieten in der Regel ab dem Herbst vor dem ersten Schuljahr Informationsveranstaltungen für interessierte Eltern an. Ob ein Kind an der Schule aufgenommen wird, wird nach individuellen Anmeldegesprächen entschieden. Besondere Aufnahmekriterien können direkt an der jeweiligen Schule erfragt werden.

Gut zu wissen

  • Anmeldegebühr und Schulgeld werden erhoben
  • Je nach Trägerschaft sind unter Umständen bestimmte Kriterien zu erfüllen

Ab- und Anschlüsse

Die Grundschule wird mit einem Zeugnis abgeschlossen, das zur Aufnahme in eine weiterführende Schulform berechtigt. Mit der Halbjahresinformation in der vierten Klasse erhalten die Eltern eine Schulempfehlung. Dieser Empfehlung geht ein intensives Gespräch der Klassenleitung mit den Eltern voraus. Unabhängig von der Grundschulempfehlung wählen die Eltern die gewünschte weiterführende Schule frei aus. Auf Wunsch kann eine Beratungslehrkraft hinzugezogen werden, die gegebenenfalls auch Tests durchführt. Zur Anmeldung an die weiterführende Schule wird die Geburtsurkunde, die Grundschulempfehlung und ggf. ein Foto des Kindes mitgebracht sowie die Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch.

Anschlüsse

  • Haupt-/Werkrealschule
  • Realschule
  • Gesamtschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium
  • Schule in freier Trägerschaft
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links

  • Liste privater Grundschulen in Freiburg
  • Liste der Schülerhorte in Freiburg
  • Informationsseite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs
  • Online-Datenbank der Freiburger Bildungsberatungsstellen

Hauptmenü

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