Allgemeine Informationen

Jedes Kind besucht die Grundschule, in deren Bezirk es wohnt. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. In solchen Fällen ist ein Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Ein entsprechender Antrag muss bei der abgebenden Grundschule gestellt werden. Abgebende und aufnehmende Grundschulen nehmen Stellung zum Antrag und leiten ihn zur Entscheidung an das Staatliche Schulamt weiter.

Im Regelfall werden die Eltern des einzuschulenden Kindes im Herbst vor der beginnenden Schulpflicht angeschrieben und zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die zuständige Schulleitung. Diese zieht für die Entscheidung Eltern, Erzieher*innen und gegebenfalls das Gesundheitsamt zu Rate.

Gut zu wissen

  • Die Anmeldung zur Grundschule erfolgt in der Regel an ein bis zwei Tagen im Dezember des Vorjahres. Die Anmeldung an der nach Wohnort zugewiesenen öffentlichen Grundschule muss auch dann erfolgen, wenn sich die Eltern für eine Schule in freier Trägerschaft entscheiden. Anträge zur Übernahme der Kosten für Mittagessen und/oder Schulkindbetreuung (Hort) können ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Anmeldeunterlagen eingereicht werden.
  • Die meisten Schulen bieten eine Nachmittagsbetreuung (Hort) an, die an die Schule angegliedert oder extern organisiert ist.  Bei Bedarf sollte eine frühzeitige Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgen. In den kommenden Jahren wird die Schulkindbetreuung intensiv ausgebaut.
  • Der Unterricht an einer Grundschule erfolgt nach den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg. Diese legen u.a. Lernziele, zu erwerbende Kompetenzen und Lehr-Lern-Strategien für einzelne Fächer fest.

Ab- und Anschlüsse

Die Grundschule wird mit einem Zeugnis abgeschlossen, das zur Aufnahme in eine weiterführende Schulform berechtigt. Mit der Halbjahresinformation in der vierten Klasse erhalten die Eltern eine Schulempfehlung. Dieser Empfehlung geht ein intensives Gespräch der Klassenleitung mit den Eltern voraus. Seit dem Schuljahr 2024/25 wird zudem die Kompetenzmessung „Kompass 4“ verpflichtend durchgeführt. Mit Kompass 4 werden der Leistungsstand in Deutsch und Mathematik in der Klassenstufe 4 sowie überfachliche Kompetenzen erfasst. Ziel ist es, die Beratung beim Übergang zu stärken und Lehrkräfte bei ihrer Empfehlung sowie Eltern/Erziehungsberechtigte bei ihrer Entscheidung für die weiterführende Schulart zu unterstützen.

Unabhängig von der Grundschulempfehlung wählen die Eltern die gewünschte weiterführende Schule frei aus. Auf Wunsch kann eine Beratungslehrkraft hinzugezogen werden, die gegebenenfalls auch Tests durchführt.

Zur Anmeldung an die weiterführende Schule wird die Geburtsurkunde, die Grundschulempfehlung und ggf. ein Foto des Kindes mitgebracht sowie die Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch.

Anschlüsse

  • Werkrealschule
  • Realschule
  • Gesamtschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium
  • Ersatz- und Ergänzungsschule
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Weiterführende Links