Allgemeine Informationen

Die Grundschulförderklasse (GFK) hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird.

Die GFK überbrückt damit die inhaltlich unterschiedlichen Konzepte der Kita und der Schule und vermittelt spielerisch sachbezogene Lerninhalte. Die GFK werden an den Grundschulen geführt.

Die Zurückstellung kann durch einen formlosen Antrag der Eltern an die Grundschule geprüft werden. Die Schule entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Gesundheitsamtes über die Zurückstellung des Kindes. Ein Antrag auf Zurückstellung kann auch während der Schulzeit bis zum Halbjahr des 1. Schuljahres gestellt werden.

Gut zu wissen

  • Es werden zwischen 15 bis 20 Schüler*innen in einer Klasse aufgenommen. Der Unterricht findet in enger Kooperation zu einer regulären Grundschule statt. Ein frühzeitiger Wechsel des Kindes von der GFK in die Grundschule wird angestrebt.
  • Für Kinder mit gesondertem Sprachförderbedarf werden entsprechende Maßnahmen angeboten.
  • Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs der Besuch einer Sonderschule angebracht erscheint, werden nicht aufgenommen.
  • Für weitere Anfragen zum Aufnahmeverfahren stehen die Grundschulen, die GFK anbieten, zur Verfügung.
  • Ein Antrag auf Zurückstellung sollte nach Möglichkeit direkt bei der Schulanmeldung erfolgen. Die Prüfung dauert zwischen 4-6 Wochen.

Ab- und Anschlüsse

Anschluss

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